Das E-Auto einfach zuhause laden - auch in Wohnanlagen

"Right-to-Plug" vereinfacht den Weg zur eigenen Ladestation im Mehrparteienhaus

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Die eMobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung und die Verfügbarkeit von Ladestationen für Elektrofahrzeuge ist ein wichtiger Aspekt für Fahrzeugbesitzer:innen. In diesem Artikel werden wir die Hintergründe der Regelung "Right-to-Plug" erläutern und aufzeigen, wie Eigentümer:innen von Elektrofahrzeugen diese Möglichkeit nutzen können.

Was ist das "Right-to-Plug"?

Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Österreich wurde der Weg zur eigenen E-Ladestation in Mehrparteienhäusern vereinfacht, bekannt als "Right-to-Plug". Früher war es erforderlich, die Zustimmung aller Wohnungseigentümer:innen einzuholen, um eine Ladestation zu installieren. Mit der neuen Regelung genügt eine ordnungsgemäße und schriftliche Kommunikation, und wenn kein Widerspruch innerhalb von 2 Monaten erfolgt, gilt die Zustimmung als erteilt.

Technische Vorgaben und Anforderungen des "Right-to-Plug"

Es ist zu beachten, dass diese Regelung nur für Ladestationen mit einer Ladeleistung von 3,7 kW einphasig bzw. 5,5 kW dreiphasig gilt, was als "Langsamladen" bezeichnet wird. Elektroinstallateure können entsprechende Ladestationen entsprechend einstellen, um die Vorgaben des "Right-to-Plug" zu erfüllen und die Installation in Mehrparteienhäusern zu erleichtern. Ladestationen von KEBA bieten die technischen Voraussetzungen dafür - hier finden Sie Informationen, wie unsere Wallboxen auf eine Maximalleistung von 5,5 kW eingestellt werden können.

Vorteile und Nutzen des "Right-to-Plug" für Elektrofahrzeug-Besitzer

Die Eigentümer:innen von Elektrofahrzeugen können von dieser neuen Regelung profitieren, indem sie nun einfacher ihre eigene Ladestation in Mehrparteienhäusern installieren können. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihr Fahrzeug bequem und einfach aufzuladen, ohne auf öffentliche Ladestationen angewiesen zu sein. Das "Right-to-Plug" ist ein wichtiger Schritt, um die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohngebäuden zu verbessern und die Akzeptanz der eMobilität weiter zu fördern.

Die Zukunft der eMobilität mit dem "Right-to-Plug"

Die Zukunft der eMobilität hat begonnen, und die Vereinfachung des Zugangs zu Ladestationen in Mehrparteienhäusern durch das "Right-to-Plug" ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Nun wird es auch Wohnungseigentümer:innen ermöglicht, die Vorteile der Elektromobilität zu nutzen und gleichzeitig die Herausforderungen der Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern zu überwinden.


Wie kann eine KEBA-Wallbox auf maximal 5,5 kW eingestellt werden?

ACHTUNG: lassen Sie diese Schritte nur von einem zertifizierten Elektroinstallateur durchführen.

  1. Stellen Sie den Dip-Switch-Schalter 1.1 auf ON.
  2. Stellen Sie den Dip-Switch-Schalter 2.6 auf ON. Img
  3. Stellen Sie sicher, dass an der Klemme des X1 NICHTS angeschlossen ist.
  4. Führen Sie einen Neustart der Wallbox durch, damit die Änderung der Dip-Switch-Schalter übernommen werden.
  5. Fertig! (durch die Kombination von Dip-Switch-Schalter 1.1 = ON + Dip-Switch-Schalter 2.6 = ON + X1 = OFFEN wird der Ladestrom auf maximal 8A begrenzt. Bei 3-phasigem Laden entspricht dies 5,5 kW.)


Eine Beschreibung dieses Vorgehens finden Sie auch im Installationshandbuch (Kapitel 8.1) in unserem Download-Bereich. Die Einstellung für einphasiges-Laden mit 3,7kW ist ebenso im Handbuch beschrieben.

ACHTUNG: diese Einstellungen gelten auch für 1-phasiges Laden. Hier wird ebenfalls mit maximal 8A geladen, was dann zu einer max. Ladeleistung von nur 1,84 kW führt.

Um sicherzustellen, dass keine der Einstellungen manipuliert wird und die Konfigurationen "Right-to-Plug"-konform bleiben, empfehlen wir, die Abdeckung der Dip-Switch-Schalter zu verplomben.

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