Barrierefreiheitserklärung keba.com

Wir möchten unsere digitalen Angebote für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Unsere Zielsetzung ist es, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA konsequent umzusetzen und zu erfüllen. Diese Richtlinien sind international anerkannt und definieren, wie digitale Inhalte für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen zugänglich gemacht werden können.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.keba.com


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Videos (Untertitel aufgezeichnet): Videos werden über externe Hostingprovider (YouTube) eingebunden. Für einige aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bei der Produktion neuer Videos verstärkt Untertitel bereitzustellen.
  • PDF und andere Office Dokumente: Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
  • Von externen Anbietern eingebundene Tools sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Wir stehen mit den Anbietern in Kontakt und versuchen entsprechende Lösungen zu finden.
  • Im Service-Bereich ist der eingebundene Chatbot über Tastatursteuerung nicht erreichbar. Somit ist das Kriterium 2.1.1 (Tastatursteuerung) nicht erfüllt.
  • Bei einer Akkordeon-Ausklappfunktion sind ARIA Kennzeichnungen nicht vollständig umgesetzt.
  • Für die Navigation mittels Tastatur steht ein großes technisches Update unmittelbar bevor. Damit werden die Kriterien erfüllt werden.
  • Für ausreichenden Kontrast bei Einsatz der Farbe Grün (#53ad31) steht ein großes technisches Update unmittelbar bevor. Damit werden die Kriterien erfüllt werden.
  • Einige Icons sind nicht mit Bildbeschreibungstexten versehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn aus dem übrigen Text der Sinn hervorgeht und wir so ein Dopplung vermeiden können.
  • Einiger Bilder sind nicht in der richtigen Sprache beschrieben. Wir setzen Tools ein, die uns auf diesen Umstand aufmerksam machen und ziehen die Beschreibungen entsprechend nach.



Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für die Vielzahl an Videos nicht leisten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.



Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Es ist nicht geplant, Live-Videos zu untertiteln.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Wirtschaftskammer liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
  • Unsere Website enthält auch Links zu externen Websites und eingebetteten Tools. Da diese Inhalte außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, haben wir keinen Einfluss auf deren Barrierefreiheit.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt.

Die Grundlage für diese Erklärung basiert auf einem Audit, das durch eine exteren Agentur im März 2025 durchgeführt wurde. Dabei wurden die folgenden Websites untersucht: Startseite, Branchen-Seiten, News, Karriere, Downloads, FAQs, Template-Übersicht.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 10.06.2025 aktualisiert.


Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an [email protected]. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Sollten Sie eine völlig anonyme Kontaktaufnahme bevorzugen, können Sie unser Hinweisgeber-System nutzen: www.bkms-system.com/kebagroup


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die entsprechenden Stellen wenden. Eine entsprechende Übersicht zu den Beschwerdestellen gibt es hier: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/beschwerde-einreichen

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