Geeichter Zähler bei Wallboxen: Das bedeutet Mess- und Eichrecht
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Was ist eine geeichte Wallbox?
Unter ‚Eichung’ versteht man grundsätzlich die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen. Nicht jede Wallbox ist per se auch ein solches Messgerät, sondern nur, wenn sie die durch sie fließende Energie auch zählen kann, also über einen integrierten Energie- bzw. Stromzähler verfügt. Von der Benutzung des Zählerergebnisses hängt es ab, ob und auch wie eine Wallbox geeicht sein muss. Wer beispielsweise nur den eigenen Verbrauch überwachen will, kann das mit einer Ladestation mit ungeeichtem Zähler machen. Wer aber Strom verrechnen möchte, dessen Wallbox muss geeicht sein. Aktuell gibt es zwei Eichstandards, deren Gültigkeit standortabhängig ist.
Der EU-Standard: Measuring Instruments Directive (MID)
Die Measuring Instruments Directive (MID) ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen für Messgeräte spezifiziert. Mit der Einführung dieser Messgeräterichtlinie wurde die Eichung in staatlich anerkannten Prüfstellen durch Konformitätserklärungen des Herstellers ersetzt. Die Eichgültigkeitsdauer orientiert sich aber weiterhin an nationalen Regelungen. Nur MID-zertifizierte Energiezähler (und damit auch MID-konforme Wallboxen) können auch für die Abrechnung von Energiekosten eingesetzt werden. Dies gilt europaweit – nur nicht in Deutschland und Österreich, wo strengere Anforderungen erfüllt sein müssen.
Der deutsche Standard: Mess- und Eichrecht (ME)
Das sogenannte Mess- und Eichrecht (ME) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie MID. Anders als bei Wallboxen mit ungeeichten oder MID-zertifizierten Zählern müssen bei mess- und eichrechtskonformen Geräten die Informationen zu den einzelnen Ladesitzungen in der Ladestation selbst und über einen langen Zeitraum gespeichert werden. Weil dafür eine komplexere Hardware benötigt wird, sind ME-Wallboxen in der Regel etwas teurer als Wallboxen mit MID-Stromzähler.
Doch nicht nur in Deutschland wird die ME-Konformität verlangt: Bei Neuinstallationen sind seit 21. März 2022 für die kWh-basierte Abrechnung auch in Österreich mess- und eichrechtskonforme Wallboxen erforderlich.
Wer braucht eine geeichte Wallbox?
Um Ladestromkosten auf kWh-Basis rechtssicher weiterverrechnen zu können, muss ein geeichter Zähler den geflossenen Strom erfassen. Das betrifft z.B. Hotels, die ihren Ladestrom an Gäste verkaufen wollen, sowie Betreiber von Parkhäusern. Doch auch Privatpersonen brauchen eine geeichte Erfassung der geflossenen Energie: wenn Mieter:innen eine Wallbox nutzen wollen, die nicht an deren eigenem Stromzähler hängt, oder das Firmenfahrzeug regelmäßig zuhause geladen wird. Die Verrechnung der entstandenen Energiekosten dafür akzeptiert der Arbeitgeber nämlich nur mit einer entsprechend geeichten Wallbox.
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