Ladeinfrastruktur smart finanzieren

Förderprogramme für Elektromobilität im DACH-Raum

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Der Ausbau der Elektromobilität schreitet im DACH-Raum mit großer Dynamik voran. Damit Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen in zukunftsfähige Ladeinfrastruktur investieren können, bieten Bund, Länder und EU zahlreiche Förderprogramme an. Diese bezuschussen sowohl AC- als auch DC-Ladelösungen, unterstützen Netzanschlüsse und in vielen Fällen sogar begleitende Beratungsleistungen oder Energiespeicher.

Doch welche Programme gibt es aktuell? Wer ist förderberechtigt? Und welche Anforderungen müssen erfüllt werden? Gerade im Dickicht von regionalen, nationalen und europäischen Förderlandschaften lohnt sich ein strukturierter Überblick.

Als Ladeinfrastrukturhersteller mit jahrzehntelanger Erfahrung wissen wir: Die Kombination aus der passenden Technologie und einer optimal genutzten Förderung macht Elektromobilität nicht nur nachhaltiger, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten im DACH-Raum zusammengestellt.

Förderkompass

Unsere Übersicht umfasst zentrale Initiativen wie die BMDV-Förderung für Schnellladesäulen, das EU-Programm CEF (Connecting Europe Facility) oder regionale Programme wie Charge@BW, progres.nrw oder die bayerische Ladeinfrastrukturförderung. Sie unterscheiden sich unter anderem in folgenden Punkten:

  • Zielgruppen: Kommunen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft oder auch Privatpersonen

  • Förderfähige Maßnahmen: AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss, Energiespeicher, Installationskosten

  • Förderhöhe: Von pauschalen Zuschüssen je Ladepunkt bis hin zu prozentualen Anteilen der Investitionskosten (bis zu 60 %)

  • Bedingungen: Häufig wird auf Strom aus erneuerbaren Energien, öffentliche Zugänglichkeit oder digitale Anbindung geachtet

Förderprogramme Deutschland

Deutschlandweit
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV):
BMDV-Förderung für Schnellladesäulen
Laufzeit:
2024–2025
Förderberechtigte:
Unternehmen (KMU, GU), Kommunen
Fördergegenstand:
DC-Ladepunkte ≥ 50 kW, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 30.000 € pro Ladepunkt (KMU), 15.000 € (GU)
Voraussetzungen: Technische Spezifikationen, Online-Antrag, Nachweis der Förderfähigkeit
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA):
Connecting Europe Facility (CEF)
Laufzeit:
Laufend (2021–2027)
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Fördergegenstand:
Ladeinfrastruktur im transeuropäischen Verkehrsnetz
Förderhöhe:
Zuschüsse je nach Maßnahme
Voraussetzungen:
Projekte mit europäischem Mehrwert, grenzüberschreitend
Länder, Kommunen, Energieversorger:
Regionale Förderprogramme (Mobility House)
Laufzeit:
Variabel
Förderberechtigte:
Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladeinfrastruktur, Beratung, Installation
Förderhöhe:
Bis zu 50% der Kosten, regional unterschiedlich
Voraussetzungen:
PLZ-abhängig, Antrag über lokale Stellen
BMDV / NOW GmbH:
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur (BMDV)
Laufzeit:
2021–2025
Förderberechtigte:
Kommunen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss, Speicher
Förderhöhe:
Bis zu 60% der förderfähigen Kosten
Voraussetzungen:
Öffentliche Zugänglichkeit, Ökostrom, intelligentes Lademanagement empfohlen
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft:
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 2.0
Laufzeit:
bis 2025
Förderberechtigte:
Kommunen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 60% der Kosten
Voraussetzungen:
Öffentliche Zugänglichkeit, Standortnachweis
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr BW:
Charge@BW
Laufzeit:
bis 2025
Förderberechtigte:
Kommunen, KMU, Vereine
Fördergegenstand:
AC-Wallboxen, DC-Schnelllader, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 2.500 € je Ladepunkt
Voraussetzungen:
Standort in BW, Nutzung von Ökostrom
Nordrhein-Westfalen
NRW.Energy4Climate:
progres.nrw – Emissionsarme Mobilität
Laufzeit:
bis 2026
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen
Fördergegenstand:
AC/DC-Ladepunkte, Netzanschluss, Speicher
Förderhöhe:
Bis zu 50% der Investitionskosten
Voraussetzungen:
Antrag vor Projektbeginn, Standort in NRW
Hessen
WI-Bank / Land Hessen:
Förderung Ladeinfrastruktur
Laufzeit:
bis 2025
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommunen
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 40% der Kosten
Voraussetzungen:
Standort in Hessen, öffentlich zugänglich
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Laufzeit:
bis 2025
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommunen
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 50% der Kosten
Voraussetzungen:
Standort in Sachsen, öffentlich zugänglich
Berlin
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Laufzeit:
bis 2026
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 60% der Kosten
Voraussetzungen:
Standort in Berlin, öffentlich zugänglich
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:
Förderung Ladeinfrastruktur
Laufzeit:
bis 2025
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommunen
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 50% der Kosten
Voraussetzungen:
Standort in Rheinland-Pfalz, öffentlich zugänglich
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung:
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Laufzeit:
bis 2025
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommunen
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 50% der Kosten
Voraussetzungen:
Standort in Schleswig-Holstein, öffentlich zugänglich
Thüringen
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz:
Förderung Ladeinfrastruktur
Laufzeit:
bis 2025
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommunen
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 50% der Kosten
Voraussetzungen:
Standort in Thüringen, öffentlich zugänglich
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung:
Förderung Ladeinfrastruktur
Laufzeit:
bis 2025
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommunen
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 50% der Kosten
Voraussetzungen:
Standort in Sachsen-Anhalt, öffentlich zugänglich
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung:
Förderung Ladeinfrastruktur
Laufzeit:
bis 2025
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommunen
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss
Förderhöhe:
Bis zu 50% der Kosten
Voraussetzungen:
Standort in Mecklenburg-Vorpommern, öffentlich zugänglich

Unterstützung für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur


In Deutschland stehen zahlreiche staatliche Förderprogramme zur Verfügung, die den Ausbau der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gezielt unterstützen. Ob Unternehmen, Kommunen oder Privatpersonen, von der Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge bis hin zur Installation öffentlich zugänglicher Ladepunkte gibt es attraktive Zuschüsse und Finanzierungshilfen. Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie EU-weite Programme wie die Connecting Europe Facility (CEF) bieten umfassende Möglichkeiten, in eine nachhaltige Mobilität zu investieren.

Weitere Informationen und aktuelle Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

Förderprogramme Österreich

Österreichweit
Klima- und Energiefonds, abgewickelt durch Kommunalkredit Public Consulting:
KEM E-Ladeinfrastruktur
Laufzeit:
laufend, mit spezifischen Einreichfristen
Förderberechtigte:
Betriebe, Gemeinden, Organisationen in Klima- und Energie-Modellregionen (KEM)
Fördergegenstand:
Errichtung von E-Ladestationen (AC und DC), ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen
Förderhöhe:
abhängig von Projektgröße und Region, typischerweise bis zu 30–50 % der förderfähigen Kosten
Voraussetzungen: Standort in einer KEM-Region, Verwendung von 100 % Ökostrom, Einhaltung technischer Standards, Einreichung vor Projektbeginn
Bundesministerium für Klimaschutz (BMK):
BMK-Förderung öffentlich zugänglicher Ladepunkte
Laufzeit:
Laufend
Förderberechtigte:
Unternehmen, Gemeinden, Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Fördergegenstand:
AC- und DC-Ladestationen mit öffentlichem Zugang
Förderhöhe:
Pauschalförderung je Ladepunkt (abhängig von Leistung und Zugänglichkeit)
Voraussetzungen:
Meldung der Ladepunkte an www.ladestellen.at, Verwendung von Ökostrom, Einhaltung der technischen Anforderungen laut Leitfaden

eMove Austria: Neue Förderinitiative für E-Mobilität in Österreich


Mit dem Dachprogramm eMove Austria setzt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) einen bedeutenden Impuls zur Förderung der Elektromobilität in Österreich. Dieses umfassende Förderpaket unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen beim Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge und den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, die Dekarbonisierung des Verkehrssektors voranzutreiben und Österreichs Klimaziele zu erreichen.

Das Programm bietet finanzielle Anreize für den Kauf von E-Fahrzeugen, die Errichtung von Ladeeinrichtungen sowie die Umstellung von Fahrzeugflotten auf Elektromobilität. Besonderes Augenmerk liegt auf der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, um eine nachhaltige Mobilitätswende zu gewährleisten. Mit eMove Austria wird ein klarer Rahmen geschaffen, der Investitionen in grüne Mobilität erleichtert und beschleunigt.

Weitere Informationen und Details zu den Förderbedingungen finden Sie auf der offiziellen Website des BMIMI oder auf der Website der KPC .

Förderprogramme Schweiz

Schweizweit
Bundesamt für Verkehr (BAV), Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK):
ESöV 2050 – Ladeinfrastruktur im öffentlichen Verkehr
Laufzeit:
bis 2030 im Rahmen der Energiestrategie 2050
Förderberechtigte:
Öffentliche Verkehrsunternehmen, Städte, Gemeinden
Fördergegenstand:
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse (AC/DC), Netzanschluss, Planung und Umsetzung
Förderhöhe:
projektabhängig, anteilige Finanzierung durch Bundesmittel
Voraussetzungen: Teil eines Elektrifizierungsprojekts im öffentlichen Verkehr, Einhaltung technischer Standards, CO₂-Reduktionsnachweis
Kantone, Städte, Gemeinden, Energieversorger:
Kantonale und kommunale Förderprogramme
Laufzeit:
variabel je nach Region
Förderberechtigte:
Privatpersonen, Unternehmen, Wohnbaugenossenschaften
Fördergegenstand:
AC-Wallboxen, DC-Schnelllader, Netzanschluss, teilweise auch PV-Kopplung
Förderhöhe:
z. B. CHF 500–2.000 für AC-Wallboxen, bis CHF 10.000 für DC-Lader
Voraussetzungen:
Standort in der jeweiligen Region, Antrag vor Installation, Nachweis Ökostrom oder PV-Anbindung
Bundesamt für Energie (BFE):
EnergieSchweiz – Mobilitätsförderung
Laufzeit:
laufend
Förderberechtigte:
Unternehmen, Gemeinden, Mobilitätsanbieter
Fördergegenstand:
Ladeinfrastrukturprojekte mit Modellcharakter, z. B. Quartierslösungen, Flottenlösungen
Förderhöhe:
projektbezogen, bis zu 40 % der förderfähigen Kosten
Voraussetzungen:
Innovationsgehalt, Beitrag zur Energieeffizienz, Öffentlichkeitswirkung

Elektromobilität gezielt unterstützen


In der Schweiz wird die Förderung von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur überwiegend durch kantonale, kommunale und regionale Programme geregelt. Zahlreiche Kantone und Städte bieten attraktive Förderbeiträge für den Kauf von Elektrofahrzeugen sowie für die Installation von Ladeeinrichtungen in Wohngebäuden, Betrieben oder im öffentlichen Raum. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch Initiativen des Bundes, etwa im Rahmen der Energie- und Klimastrategie oder der Roadmap Elektromobilität 2025, die von Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung getragen wird.

Ein Überblick über aktuelle Förderangebote und kantonale Regelungen findet sich u. a. auf den Webseiten der jeweiligen Energie- oder Umweltämter, bei EnergieSchweiz, dem Bundesamt für Energie (BFE) oder beim Schweizerischen Städteverband. Besonders relevant für Unternehmen ist zudem die Möglichkeit, über die CO₂-Abgabekommission Investitionen in umweltfreundliche Mobilität steuerlich geltend zu machen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesamts für Energie.

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