Symposium Sicherheit
- News
- 14.8.2019
- Lesezeit: {{readingTime}} min
- Artikel teilen

Inhalt
Inhalt
Die Frankfurter Sparkasse und KEBA können auf eine langjährige und sehr enge Partnerschaft zurückblicken. Seit 7 Jahren kommt die Cash-Recycling Technologie beim Frankfurter Traditionsinstitut aus dem Hause KEBA. Nun findet auch der 1.000ste Cash-Recycler der evo Serie sein neues Zuhause in Frankfurt am Main.
Online-Banking hat in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Während im Jahr 2007 lediglich 30 Prozent der Österreicher:innen das Internet für Online-Banking nutzten, waren es 2022 bereits 73 Prozent (1) – und damit fast drei Viertel der Bevölkerung. Der Gedanke liegt nahe, dass Bankfilialen als Werkzeug zur Kundengewinnung und -bindung in den Hintergrund rücken. Allerdings ist genau das Gegenteil der Fall: In Anbetracht der Wettbewerbssituation ist es wichtiger denn je, den Bankbesuch für Kund:innen zu einem einmaligen und unvergleichlichen Erlebnis zu machen.
Bereits 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, besser bekannt als „European Accessibility Act (EAA)“, erlassen worden. Während die Richtlinie in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten verschiedene Namen trägt, in Deutschland beispielsweise heißt sie „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, sind die Herausforderungen für alle Staaten die gleichen: Mit ihr sind viele Fragen aufgetaucht. Denn wie genau die Barrierefreiheit umzusetzen ist, wird in der Verordnung nicht beschrieben. Die Hersteller von Selbstbedienungsautomaten sind verpflichtet, sich mit der EAA-Verordnung zu beschäftigen und Produkte, die den Anforderungen entsprechen, zu entwickeln.