Netzwerkdenken gepaart mit modernster SB-Technik
- News
- 5.7.2021
- Lesezeit: {{readingTime}} min
- Artikel teilen
Inhalt
Inhalt
Bereits 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, besser bekannt als „European Accessibility Act (EAA)“, erlassen worden. Während die Richtlinie in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten verschiedene Namen trägt, in Deutschland beispielsweise heißt sie „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, sind die Herausforderungen für alle Staaten die gleichen: Mit ihr sind viele Fragen aufgetaucht. Denn wie genau die Barrierefreiheit umzusetzen ist, wird in der Verordnung nicht beschrieben. Die Hersteller von Selbstbedienungsautomaten sind verpflichtet, sich mit der EAA-Verordnung zu beschäftigen und Produkte, die den Anforderungen entsprechen, zu entwickeln.
Das Thema Barrierfreiheit gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat besonders durch den für 28.6.2025 in Kraft tretenden European Accessibility Act Fahrt aufgenommen. Im Webinar klärten Korinna Aschauer und Cedric Heinl darüber auf, was sich durch den EAA ändern wird und was das für die Cash Recycler und Non-Cash Terminals von KEBA bedeutet.