KEBA Trend Forum 2018
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- 3.4.2018
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Bereits 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, besser bekannt als „European Accessibility Act (EAA)“, erlassen worden. Während die Richtlinie in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten verschiedene Namen trägt, in Deutschland beispielsweise heißt sie „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, sind die Herausforderungen für alle Staaten die gleichen: Mit ihr sind viele Fragen aufgetaucht. Denn wie genau die Barrierefreiheit umzusetzen ist, wird in der Verordnung nicht beschrieben. Die Hersteller von Selbstbedienungsautomaten sind verpflichtet, sich mit der EAA-Verordnung zu beschäftigen und Produkte, die den Anforderungen entsprechen, zu entwickeln.
Einen großen Erfolg konnte KEBA erst kürzlich erzielen: KEBA wird Exklusiv-Lieferant für die Raiffeisen Bankengruppe Österreich in den Bereichen Non-Cash-Terminals (Kontoserviceterminals) und Cash-Recycling Systeme.
Seit 2002 sind die Salzburger Sparkasse und Automatisierungsspezialist KEBA
eng verbunden: damals wurden die ersten KePlus SB-Automaten beim
Finanzinstitut mit Hauptsitz in der Mozartstadt Salzburg installiert. Nach fast 20
Jahren können die beiden österreichischen Traditionshäuser ein besonderes
Jubiläum feiern: der 2000ste Cash Recycler der evo Serie automatisiert
Bargeldein- und auszahlungen in der Filiale Maxglan in der Stadt Salzburg.