THG-Prämie 2026: Bis zu 400 € für Ihr Elektroauto
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- 29.10.2026
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Inhalt
Was ist die THG-Prämie?
Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Dafür können sie die eingesparten Emissionen von Elektrofahrzeugen anrechnen lassen. Halter:innen von E-Autos erhalten dafür einmal pro Jahr eine Prämie, die THG-Prämie.
So einfach geht's in Deutschland
1. Link öffnen: Über den Button unten gelangen Sie direkt zu Elektrovorteil.
2. Registrieren und Fahrzeugschein hochladen: Laden Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I hoch.
3. Prämie erhalten: Elektrovorteil übernimmt die Meldung beim Umweltbundesamt und zahlt Ihnen Ihre Prämie aus.
Wichtig!
Annahmeschluss 10. November 2026, 12:00 Uhr
Laden Sie Ihren Fahrzeugschein rechtzeitig hoch, damit Ihr Fahrzeug für das Quotenjahr 2026 berücksichtigt wird.
Gut zu wissen
Alles aus einer Hand bei Elektrovorteil: Ihren Vertrag schließen Sie direkt mit Elektrovorteil ab. Elektrovorteil kümmert sich um Ihre Registrierung, die Meldung beim Umweltbundesamt und die Auszahlung Ihrer Prämie. Bei Fragen zu Ihrer Prämie ist Elektrovorteil Ihr direkter Ansprechpartner.
Höhe und Auszahlung der Prämie: Es gelten die aktuellen Angaben und Bedingungen auf der Website von Elektrovorteil.
Unabhängig von der Ladestation: In Deutschland wird die Prämie pro Fahrzeug gezahlt. Eine Wallbox ist dafür nicht erforderlich.
Österreich: Prämie für jede tatsächlich geladene Kilowattstunde
Ein attraktives Angebot für Österreich folgt in Kürze.
In Österreich wird für das Laden zu Hause meist nur eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug und Jahr vergütet. Mit KEBA geht mehr: Wir planen, die Ladedaten Ihrer KEBA Wallbox ganz einfach aus dem KEBA eMobility Portal an unseren Partner Elektrovorteil weiterzugeben. Sie erhalten Ihre Prämie dann für jede Kilowattstunde, die Sie tatsächlich geladen haben. Wenn Sie viel fahren und überwiegend zu Hause laden, erhalten Sie so mehr als mit der Pauschale für Ihr Fahrzeug.
Das muss Ihre Ladestation erfüllen:
Sie ist eine KEBA Wallbox mit MID-konformem Zähler (oder einem gleichwertigen Zähler nach deutschem Mess- und Eichrecht).
Sie ist fest installiert und mit dem KEBA eMobility Portal verbunden.
Die Messung erfolgt direkt an der Ladestation. Mobile Wallboxen, Ladekabel mit Messfunktion und nachträglich selbst eingebaute Zähler werden nicht anerkannt.
Warum ist das in Österreich möglich, in Deutschland aber nicht?
In Österreich darf Strom von privaten Ladepunkten nach der tatsächlich gemessenen Menge angerechnet werden, wenn er nachvollziehbar gemessen und aufgezeichnet wird. Nur wenn das nicht möglich ist, gilt die Pauschale von 1.500 kWh pro Jahr. In Deutschland wird Ladestrom an privaten Ladepunkten über einen festen Schätzwert pro Fahrzeug angerechnet. Eine Abrechnung nach Messwert ist dort nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte vorgesehen.