Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „KEBA KeContact P40 Pro Blau-Weiß Edition“
1. Veranstalterin und Kooperationspartner
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die KEBA Group AG, Reindlstraße 51, 4040 Linz, Österreich (im Folgenden „KEBA“).
Der FC Blau-Weiß Linz unterstützt das Gewinnspiel als Kooperationspartner, ist jedoch nicht Veranstalter und nicht für dessen Durchführung verantwortlich.
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder LinkedIn und wird von diesen Plattformen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Ansprechpartnerin für das Gewinnspiel ist ausschließlich KEBA.
2. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 12.09.2026 und endet am 29.11.2026 um 18:00 Uhr (MEZ).
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die vollständige Teilnahmehandlung innerhalb des Teilnahmezeitraums auf der jeweiligen Plattform veröffentlicht wurde; bei einer von KEBA angeforderten Nachweisführung ist zusätzlich der rechtzeitige Nachweis maßgeblich.
Verspätete oder unvollständige Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren Wohnsitz in Österreich oder Deutschland haben und diese Teilnahmebedingungen akzeptieren.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen der KEBA-Gruppe und des FC Blau-Weiß Linz sowie deren jeweilige Angehörige.
KEBA darf die Teilnahmeberechtigung prüfen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist.
4. Teilnahme am Gewinnspiel
Für eine gültige Teilnahme müssen innerhalb des Teilnahmezeitraums folgende Schritte erfüllt sein:
- Dem Account von KEBA auf der für die Teilnahme verwendeten Plattform folgen: Instagram @keba_group, Facebook @KEBA oder LinkedIn KEBA Group.
- Dem Account des FC Blau-Weiß Linz auf der für die Teilnahme verwendeten Plattform folgen: Instagram @blauweisslinz, Facebook @blauweisslinz oder LinkedIn FC Blau-Weiß Linz.
- Ein Selfie mit der Blau-Weiß Wallbox im Hofmann Personal Stadion oder im KEBA eMobility Store Linz erstellen.
- Das Selfie als Beitrag oder Story auf Instagram, Facebook oder LinkedIn veröffentlichen.
- Im Beitrag bzw. in der Story sowohl den jeweiligen Account von KEBA als auch den jeweiligen Account des FC Blau-Weiß Linz markieren.
Das Folgen der genannten Accounts ist nur bis zum Ende des Teilnahmezeitraums erforderlich.
Jede Person darf mehrfach teilnehmen. KEBA kann identische, missbräuchliche oder automatisiert erzeugte Teilnahmen ausschließen.
Bei privaten Accounts und bei Stories darf KEBA zur Überprüfung der Teilnahme einen Screenshot oder einen anderen nachvollziehbaren Nachweis verlangen. Eine generelle Verpflichtung, das Konto öffentlich zu stellen, besteht nicht.
Wird ein angeforderter Nachweis nicht innerhalb einer von KEBA angemessen gesetzten Frist erbracht, kann die betreffende Teilnahme nicht berücksichtigt werden.
5. Anforderungen an die veröffentlichten Inhalte und Bildrechte
Die Teilnehmer:innen sind für die von ihnen veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Mit der Teilnahme bestätigen sie, dass sie über die für Veröffentlichung und Teilnahme erforderlichen Rechte verfügen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Erkennbar abgebildete Personen müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein, soweit ihre Einwilligung erforderlich ist. Bei Kindern und Jugendlichen ist die erforderliche Zustimmung der obsorgeberechtigten Person einzuholen.
- Die Inhalte dürfen keine Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.
- Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende, pornografische, rassistische oder gewaltverherrlichende Inhalte.
- Die Teilnahme darf nicht mit sicherheitswidrigem Verhalten verbunden sein. Insbesondere dürfen keine Sicherheitsvorgaben des Stadions oder des KEBA eMobility Store Linz missachtet und keine Personen oder Sachen gefährdet werden.
Die Teilnahme begründet keine automatische Einräumung von Nutzungsrechten an den veröffentlichten Bildern oder sonstigen Inhalten zugunsten von KEBA.
Eine Nutzung von Teilnehmerbildern zu späteren werblichen Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung der betroffenen Person; diese Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.
Soweit KEBA wegen einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch Teilnehmer:innen von Dritten in Anspruch genommen wird, können Teilnehmer:innen zum Ersatz der angemessenen und notwendigen Kosten verpflichtet sein.
6. Gewinn
Verlost wird 1x KEBA KeContact P40 Pro Blau-Weiß Edition als Sachpreis.
Der Gewinn umfasst ausschließlich die Wallbox und deren Übergabe im KEBA eMobility Store Linz. Nicht umfasst sind Montage, Installation, Elektroarbeiten, Netzanschluss, Inbetriebnahme, Wartung oder Serviceleistungen.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen sind ausgeschlossen.
Gesetzliche Produkt-, Gewährleistungs- und Haftungsrechte werden durch diese Teilnahmebedingungen nicht beschränkt.
7. Gewinnerermittlung und Gewinnannahme
Unverzüglich nach Ende des Teilnahmezeitraums wird unter allen gültigen Teilnahmen per Zufallsziehung ein:e Gewinner:in ermittelt. KEBA dokumentiert die Ziehung intern in angemessener Weise.
Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt per Direktnachricht über die Plattform, über die die Gewinnteilnahme erfolgt ist.
Der:die Gewinner:in muss sich innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang der Nachricht zurückmelden und die für die Gewinnübergabe erforderlichen Angaben übermitteln.
Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch. KEBA ist dann berechtigt, eine Ersatzziehung unter den übrigen gültigen Teilnahmen durchzuführen.
8. Ausschluss von Teilnehmer:innen
KEBA kann Teilnehmer:innen ausschließen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für falsche Angaben, einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulationsversuche oder eine missbräuchliche Teilnahme bestehen.
Ein Gewinn kann aberkannt werden, wenn ein relevanter Verstoß erst nachträglich festgestellt wird.
9. Änderung oder vorzeitige Beendigung
KEBA kann das Gewinnspiel aus sachlich gerechtfertigten wichtigen Gründen ändern, aussetzen oder vorzeitig beenden.
Dies gilt insbesondere bei technischen, rechtlichen oder organisatorischen Hindernissen oder bei Manipulationen, die eine ordnungsgemäße Durchführung beeinträchtigen.
Bereits gültig eingegangene Teilnahmen werden, soweit möglich, berücksichtigt.
10. Haftung
Die zwingende gesetzliche Haftung von KEBA bleibt unberührt, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet KEBA nicht für Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen der Social-Media-Plattformen, die außerhalb des Einflussbereichs von KEBA liegen.
Datenschutzhinweise
1. Verantwortliche
Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist die KEBA Group AG, Reindlstraße 51, 4040 Linz, Österreich.
Fragen zum Datenschutz können an [email protected] gerichtet werden.
2. Verarbeitete Daten
KEBA verarbeitet im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel insbesondere folgende Daten:
- Benutzername und öffentlich sichtbare Profilangaben des verwendeten Social-Media-Profils;
- veröffentlichte Beiträge, Stories, Bilder, Markierungen und gegebenenfalls angeforderte Nachweise;
- Informationen über die Teilnahme und die Prüfung ihrer Gültigkeit;
- Kommunikation im Zusammenhang mit der Gewinnbenachrichtigung;
- bei Gewinner:innen Name, Kontakt- und Abholinformationen sowie Angaben, die für die Übergabe des Gewinns erforderlich sind.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
KEBA verarbeitet die Daten zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung und gültigen Teilnahme, zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner:innen, zur Übergabe des Gewinns sowie zur Abwehr und Geltendmachung rechtlicher Ansprüche.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist.
Soweit erforderlich, verarbeitet KEBA Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses an einer ordnungsgemäßen, sicheren und missbrauchsfreien Durchführung sowie an der Dokumentation und Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
4. Empfänger und Dienstleister
Zugriff auf die Daten erhalten innerhalb von KEBA nur die für die Durchführung des Gewinnspiels zuständigen Stellen innerhalb der KEBA Group AG.
5. Social-Media-Plattformen und Drittlandübermittlungen
Die Teilnahme erfolgt über Instagram, Facebook oder LinkedIn. Die jeweiligen Plattformbetreiber verarbeiten personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit nach ihren eigenen Datenschutzbestimmungen. KEBA hat auf diese Verarbeitungen keinen vollständigen Einfluss.
Die Plattformbetreiber können Daten auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder dorthin übermitteln. Informationen hierzu ergeben sich aus den Datenschutzinformationen der jeweiligen Plattformbetreiber.
6. Speicherdauer
Teilnahme- und Kommunikationsdaten werden grundsätzlich spätestens drei Monate nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, sofern sie nicht für die Abwicklung einer Gewinnübergabe, die Bearbeitung von Rückfragen oder die Abwehr beziehungsweise Durchsetzung rechtlicher Ansprüche länger benötigt werden.
Daten von Gewinner:innen werden im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für die jeweils erforderliche Dauer gespeichert und anschließend gelöscht.
7. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel nicht statt.
8. Betroffenenrechte und Beschwerderecht
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Zur Ausübung dieser Rechte kann [email protected] kontduinoaktiert werden.
Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig kann insbesondere die Datenschutzaufsichtsbehörde des Mitgliedstaats ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes sein.
Für die KEBA Group AG ist dies insbesondere die österreichische Datenschutzbehörde.
Standorte
Unternehmen
Geschäftsfelder
Newsroom
Karriere
Edge
Chrome
Safari
Firefox