Förderung "Lade­infra­struk­tur vor Ort"

Bis zu € 4.000 pro Ladepunkt für Klein- und mittelständische Unternehmen

Update: Jänner 2022

Die Frist zur Antragstellung ist am 31.12.2021 abgelaufen. Laufende Anträge nicht betroffen!

Sofern sie den Antrag für die Förderung "Ladeinfrastruktur vor Ort" bereits gestellt haben oder schon eine Antrags­bestätigung erhalten haben, ist der Zuschuss zur Errichtung der Ladeinfrastruktur für Sie reserviert.

€ 300 Millionen für den Ausbau öffentlicher Ladestationen

Um den Ausbau öffentlicher Lademöglichkeiten vor ort bei Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbäder, Sportplätzen, etc. - also dort, wo Elektro- und Plug-In-Hybrid-Autos häufig parken - voranzutreiben, wurde vom deutschen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Förderung "Ladeinfrastruktur vor Ort" eingerichtet. Diese kann von klein- und mittelständischen Unternehmen beantragt werden.

Von 12. April bis 31.12.2021 konnte die "Ladeinfrastruktur vor Ort"-Förderung beantragt werden. Die Ladeinfrastruktur muss in weiterer Folge bis spätestens 31.12.2022 aufgebaut und mindestens 6 Jahre in Betrieb sein. Weitere Informationen zur Förderung und deren Antragsstellung finden Sie hier:

» BAV-Website und -Antragstellung

Informationen zum Förderprogramm

Was? Wer? Wie viel? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die "Ladeinfrastruktur vor Ort"-Förderung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland. Die eingesetzten Ladestationen müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Natürlich muss die Ladestation auch mess- und eichrechtskonform sein.

Der Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Für die Errichtung nicht-öffentlich zugänglicher Ladestationen gibt es eigene KfW-Förderungen für Unternehmen und Kommunen.
Details dazu finden Sie hier: Förderung für Unternehmen (KfW 441) und hier: Förderung für Kommunen (KfW 439)

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen
  • Gebietskörperschaften
  • kleine und mittlere Unternehmen, die nach EU-Definition als KMU definiert werden

Insbesondere kleinere Stadtwerke, Hotel- und Gastgewerbe und Unternehmen des Einzelhandels sind also potentiell interessierte Antragsstellende.

Wie hoch ist die Förderung?

Im Fall einer AC-Normalladestation (z.B. unsere KeContact P30 x-serie) werden bis zu 80% der Gesamtkosten, jedoch max. 4.000 Euro pro Ladepunkt, gefördert.

Ist ein Ladepunkt nur beschränkt zugänglich - aber dennoch mindestens werktags (Montag-Samstag) für je 12 Stunden („12/6“) - halbiert sich der Förderbetrag.

KEBA KeContact P30 x-series mit "Förderfähig für Ladeinfrastruktur vor Ort"-Siegel

Unsere förderfähige Wallbox

Um den Anforderungen des Förderprogramms zu entsprechen, müssen die Wallbox die mess- und eichrechtskonforme Verrechnung ermöglichen und auch über Kommunikationsschnittstellen verfügen. Unsere KeContact P30 x-series (Ausstattungsvariante: 110537) erfüllt alle Anforderungen und ist somit optimal für die Förderung "Ladeinfrastuktur vor Ort" geeignet:

Ausstattungsvariante/Artikel-Nummer: 110537

  • Leistung bis zu 22 kW
  • Buchsenvariante: mit entsprechendem Kabel passend für alle PlugIn-Hybrid- und E-Autos
  • IT-Backendanbindung via OCPP
  • Zugang via RFID-Karten
  • WLAN- und 4G/LTE-Schnittstelle
  • Ad-Hoc-Laden möglich
  • Roaming möglich
  • Mess- und Eichrechtskonforme Abrechnung
  • Höchste Qualitätsstandards & Fertigung in Österreich
Lastmanagement für Mehrfachaufstellung

Mehrfachaufstellung gewünscht?

Soll nicht nur eine einzelne Ladestation errichtet werden, sondern mehrere Parkplätze mit einer Lademöglichkeit ausgestattet werden, ist es wichtig, dass die einzelnen Ladepunkte miteinander kommunizieren. Unsere förderfähige x-serie betreibt lokales Lastmanagement und sorgt durch zeitliche Verlagerung, Priorisierung oder Verteilung die Lastkurve dafür, dass die vorhandene Energie bestmöglich auf die angeschlossenen Fahrzeuge aufgeteilt wird. So werden kostenintensiven Lastspitzen vermieden und der Ressourcenverbrauch optimiert werden.

Unsere x-serie kann bis zu 15 weitere Wallboxen in Abhängigkeit der verfügbaren Energie steuern. Unsere KeContact P30 c-serie inkl. RFID & Mess- und Eichrechtskonformität (Artikel-Nummer: 108336) ist hierfür die optimale Ergänzung.

Förderantrag stellen

Förderantrag stellen

die Antragsstellung war bis 31.12.2021 möglich.

Genehmigung erhalten

Genehmigung erhalten

einige Tage nach Antragsstellung sollten sie einen Zuwendungs­bescheid des Antrags erhalten

Ladestationen errichten

Ladestationen errichten

Die Ladeinfrastruktur muss bis zum 31.12.2022 in Betrieb sein.

Auszahlung erhalten

Auszahlung erhalten

nach Einreichung und Prüfung des Verwendungs­nachweis erhalten Sie die Förderung

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